Jugendarbeitsschutzuntersuchung 

Alle Personen zwischen 15 und 18 Jahren , gelten als Jugendliche im Sinne des Arbeitsschutzrechts. Um sie in der Zeit der Ausbildung und der beruflichen Tätigkeit vor Gesundheitsschäden zu schützen, schreibt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) eine ärztliche Untersuchung vor. 

JArbSch-Formulare online

Für die Untersuchung benötigen die Jugendlichen einen Untersuchungsberechtigungsschein. Der ausgefüllte und vom Personensorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) unterschriebene Untersuchungsberechtigungsschein ist der Ärztin zu übergeben. 

 Zur Vorbereitung der Untersuchung muss ein Erhebungsbogen (Erhebungsbogen, Teil 2) ausgefüllt werden, auf dessen Grundlage die Anamnese erfolgt. Im Anschluss wird für den Arbeitgeber eine Bescheinigung ausgestellt. Alle Informationen und Formulare finden Sie auf amt24.de.