Schutzimpfung gegen COVID-19
Die Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geht ab 8. April 2023 in die Regelversorgung über. Die gesetzlichen Regelungen finden Sie in der COVID-19-Vorsorgeverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und in der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Eine Auffrischimpfung soll laut STIKO-Empfehlung möglichst in einem Mindestabstand von 12 Monaten zur letzten vorangegangenen COVID-19-Impfung oder SARS-CoV-2-Infektion durchgeführt werden.
Impfschema nach Schutzimpfungs-Richtlinie/SI-RL
Grundimmunisierung:
- Standardimpfung ab dem Alter von 12 Jahren.
1. Auffrischimpfung für:
- Personen ab dem Alter von 12 Jahren.
2. Auffrischimpfung für:
- Personen ab dem Alter von 12 Jahren mit Vorerkrankungen, die das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf erhöhen
- Personen ab dem Alter von 60 Jahren
- BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege.
Übersicht zu Grundkrankheiten, die ein besonderes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf darstellen können:
- Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (z. B. COPD)
- Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
- Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
- Adipositas
- ZNS-Erkrankungen, wie z. B. chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre Erkrankungen
- Trisomie 21
- Angeborene oder erworbene Immundefizienz (z. B. HIV-Infektion, chronisch-entzündliche Erkrankungen unter relevanter immunsupprimierender Therapie, Z. n. Organtransplantation)
- aktive neoplastische Krankheiten
(STIKO- Stellungnahme vom 18.09.2023)
Empfehlungen der Sächsischen Impfkomission
6. Positionspapier der SIKO – 1. Juli 2023 SARS-CoV-2- / Mpox-Virus- / Denguevirus-Impfung
( 1. Juli 2023) - PDF
Regelmäßige Aktualisierungen erfolgen, die auf der Website der Sächsischen Landesärztekammer zu finden sind.
Empfehlungen der Ständigen Impfkomission (STIKO)
Aufklärung
COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer
Das Aufklärungsmerkblatt und der Anamnese- und Einwilligungsbogen können auf der Webseite des RKI heruntergeladen werden.
Sie können die Dokumente gerne vor Ihrer Impfung ausdrucken und bereits ausgefüllt in die Praxis mitbringen.
Digitaler Impf-/ Genesenennachweis
Die häufigsten Fragen zum digitalen Impfnachweis finden Sie hier.
Auf Nachfrage stellen wir Ihnen kostenfrei einen digitalen Impf- oder Genesenennachweis aus.