Schutzimpfung gegen COVID-19 

Die Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geht ab 8. April 2023 in die Regelversorgung über. Die gesetzlichen Regelungen finden Sie in der  COVID-19-Vorsorgeverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und in der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Eine Auffrischimpfung soll laut STIKO-Empfehlung möglichst in einem Mindestabstand von 12 Monaten zur letzten vorangegangenen COVID-19-Impfung oder SARS-CoV-2-Infektion durchgeführt werden. 

Impfschema nach Schutzimpfungs-Richtlinie/SI-RL


Grundimmunisierung:

  •  Standardimpfung ab dem Alter von 12 Jahren. 


 1. Auffrischimpfung für:

  •  Personen ab dem Alter von 12 Jahren.
     

 2. Auffrischimpfung für: 

  • Personen ab dem Alter von 12 Jahren mit Vorerkrankungen, die das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf erhöhen
  • Personen ab dem Alter von 60 Jahren
  • BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege. 

     

Übersicht zu Grundkrankheiten, die ein besonderes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf darstellen können:

  • Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (z. B. COPD)
  • Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
  • Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
  • Adipositas
  • ZNS-Erkrankungen, wie z. B. chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre Erkrankungen
  • Trisomie 21
  • Angeborene oder erworbene Immundefizienz (z. B. HIV-Infektion, chronisch-entzündliche Erkrankungen unter relevanter immunsupprimierender Therapie, Z. n. Organtransplantation)
  • aktive neoplastische Krankheiten

(STIKO- Stellungnahme vom 18.09.2023)


Empfehlungen der Sächsischen Impfkomission

 6. Positionspapier der SIKO – 1. Juli 2023 SARS-CoV-2- / Mpox-Virus- / Denguevirus-Impfung
( 1. Juli 2023) - PDF


Regelmäßige  Aktualisierungen  erfolgen,  die  auf  der  Website  der  Sächsischen  Landesärztekammer zu finden sind.

Empfehlungen der Ständigen Impfkomission (STIKO)

Aufklärung

COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer

Das Aufklärungsmerkblatt und der Anamnese- und Einwilligungsbogen können auf der Webseite des RKI heruntergeladen werden.


Sie können die Dokumente gerne vor Ihrer Impfung ausdrucken und bereits ausgefüllt in die Praxis mitbringen.

Digitaler Impf-/ Genesenennachweis

Die häufigsten Fragen zum digitalen Impfnachweis finden Sie hier.

Auf Nachfrage stellen wir Ihnen kostenfrei einen digitalen Impf- oder Genesenennachweis aus.